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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant für das Gesundheitswesen ein eigenes Gesetz zum Datenschutz.
Er hat dafür bereits Regelungen aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz ausgegliedert.
Der Hintergrund für diese Pläne sind Bedenken über einen ausreichenden Schutz sensibler Gesundheitsdaten bei der Einführung der digitalen Patientenakte zum 01.01.2021.
Dieses Datenschutzgesetz für das Gesundheitswesen soll bereits nach der Sommerpause mit dem Ziel vorgelegt werden, den gestiegenen Anforderungen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen.
Bei der digitalen Patientenakte müssen noch entsprechende Datenschutzeinstellungen für die Versicherten berücksichtigt werden.
Auch dem Schutz vor Hackerangriffen auf sensible Patientendaten kommt bei dem zukünftig wesentlich stärker datengetriebenen Gesundheitswesen eine tragende Rolle zu.
Von Martin Büsing | 12.07.2019 | Blog